Aufenthaltsgenehmigung Deutschland

Aufenthaltsgenehmigung Deutschland: Staatsangehörige von Australien, Kanada, Israel, Japan, Neu Seeland, Korea und den USA sollten generell erst nach der Einreise nach Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung bei der lokalen Einwanderungsbehörde beantragen. Die voherige Beantragung eines deutschen Visums ist nicht nötig.

Unser Büro in Deutschland kann die zuständige Behörde in Deutschland für Sie vor Ihrer Ankunft kontaktieren, um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten.

 

Die Aufenthaltsgenehmigung – Möglichkeiten und Einschränkungen

Eine Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht dem Besitzer, sich für mehr als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten.

Außerdem darf man mit diesem Visum arbeiten, studieren und eine Ausbildung beginnen. Alllerdings ist die Genehmigung immer zeitlich begrenzt und muss bei der zuständigen Behörde verlängert werden. Wenn der Antragssteller die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, ist es möglich, die Aufenthaltsgenehmigung in eine Niederlassungserlaubnis umzuwandeln.

 

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    Weitere wichtige Informationen auf einen Blick:

     


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